Der Berliner Senat hat das Volxbegehren "Unser Wasser" zur Offenlegung der Geheimverträge der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe abgelehnt. Der rot-rote Senat, will das "Eigentumsrecht" der Konzerne RWE/Veolia schützen. Nicht schützenswert hingegen seiner Ansicht nach, das Eigentum aller Berliner_innen. Nach Informationen des Berliner Wassertisches sind die Preise durch die Renditezahlungen an die Konzerne um 30,9 Prozent zu hoch. Kein Wunder, dass die Verträge daher im Giftschrank verbleiben. Fast 40.000 Unterschriften (36.062 gültige Unterschriften) wurden in der ersten Stufe für das Volxbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" zur Zulassung gesammelt. Der rot-rote Senat lehnte die Zulassung jedoch aus fadenscheinigen juristische Gründen ab. Jetzt folgt der Schritt, die Zulassung vor dem Verfassungsgericht einzuklagen.
Senat der Konzerninteressen
Der Senat vollstreckt vorab die Interessen der Konzerne RWE und Veolia, die als Anteilseigner mit aller Macht verhindern wollen, dass der Gesetzentwurf zur Offenlegung der Verträge im Bereich der Wasserwirtschaft verwirklicht wird. Geheimverträge sind ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien und haben im Bereich der Wasserversorgung nichts verloren. Natürlich hätte der rot-rote Senat den Volxentscheid zulassen können. Die Konzerne hätten dann bei einem Erfolg selbst Klagen müssen. So jedoch befriedigt der Senat in vorauseilendem Gehorsam die Konzerninteressen und legt den Bürger_innen Steine in den Weg.
Bereits der Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU) hatte auf Offenlegung der Preis- und Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe geklagt und von dem Oberverwaltungsgericht Recht erhalten. Das OVG stützt sich in seinem Urteil u.a. auch auf die Feststellung des Landesrechnungshofs, der hinsichtlich der Rolle des Wirtschaftssenators Harald Wolf ("die Linke.") als Aufsichtsratvorsitzender und Mitglied des Senats "zwangsläufig eine erhebliche Gefahr von Kollision der Interessen der Anstalten und des Landes einerseits sowie des Gebührenzahlers andererseits gesehen" hat. Der Verdacht einer Befangenheit des Senats wird jetzt auch durch eine "Alternative Tarifkalkulation" erhärtet, die der Politikwissenschaftler David Hachfeld vom Berliner Wassertisch vorstellt. Die Kernfrage lautet: Wie hätten sich die Wasserpreise entwickelt, wenn die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 nicht zu den geheimvertraglich vereinbarten Konditionen durchgesetzt worden wäre?
Wie der Senat und die Konzerne die Berliner_innen auspressen
Das Hauptgeschäft der Berliner Wasserbetriebe ist die Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung für Berlin. 2007 haben die Wasserbetriebe 200 Mio. m³ Trinkwasser gefördert und 233 Mio. m³ Abwasser gereinigt. Dabei entstehen Kosten, die auf den Wasserpreis umgelegt und so von den BerlinerInnen getragen werden. Im Jahr 2007 kostete ein m³ Trinkwasser 2,29 €1 und die Entsorgung eines m³ Abwasser rund 2,55 €. Im Jahr 2007 haben die Wasserbetriebe aus dem Verkauf von Trinkwasser Wasserverkauf 396,2 Mio. € und für Entwässerungsleistungen 699,4 Mio. € Einnahmen erzielt.
Im selben Jahr schütteten die Wasserbetriebe 189,6 Mio. € an die Konzerne RWE und Veolia aus und erwirtschafteten einen Jahresüberschuss von 177,0 Mio. €, von dem 148,8 Mio. € an das Land ausgeschüttet wurden, 28,2 Mio. € wurden als Gewinnrücklage zurückgestellt. Das sind zusammen 33,5% der Einnahmen aus den Wasser- und Abwassergebühren! Wären die Wasserbetriebe nicht auf die Erwirtschaftung von Renditen, sondern auf kostendeckenden Betrieb ausgerichtet, wären die Wassertarife in Berlin 33,5% günstiger. Ein m³ Trinkwasser würde dann statt 2,29 € nur 1,52 € kosten und ein m³ Abwasser nur 1,70 € statt 2,55 €.
Mit kalkulatorische Kosten knallhart Gewinne erwirtschaften
In diesen Preisen sind jedoch nicht nur die tatsächlich bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung anfallenden Kosten enthalten: Ein erheblicher Anteil des Wasserpreises kommt dadurch zustande, dass das Land Berlin und die Konzerne RWE und Veolia, die seit der Teilprivatisierung 1999 Miteigentümer des Unternehmens sind, beträchtliche Gewinne aus den Wasserbetrieben ziehen. Schaut man in die aktuelle Tarifkalkulation der Wasserbetriebe, so stellt man fest, dass 44% des Wasserpreises nicht auf realen, sondern auf kalkulatorischen Kosten beruhen. Mit 23% stellen die kalkulatorischen Abschreibungen den größten Posten dar. Im Jahr 2003 haben die Wasserbetriebe ihr Verfahren zur Berechnung der Abschreibungskosten umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt fließen nicht mehr die realen Abschreibungskosten in die Preisberechnung ein, sondern die Kosten, die eine Wiederanschaffung der bestehenden Anlagen kosten würde (Wiederbeschaffungszeitwerte). Diese Abschreibungskosten werden aufgrund von Schätzungen ermittelt und liegen deutlich über den realen Abschreibungskosten. Der zweite Posten, der den Wasserpreis in Berlin künstlich in die Höhe treibt, sind die kalkulatorischen Zinsen. Diese Zinsen sind nichts Anderes als die Rendite, die sich RWE und Veolia und das Land Berlin jährlich auszahlen. Diese Renditezahlungen alleine machen 21%, also etwa ein Fünftel des Wasserpreises aus.
Die Problematik der kalkulatorische Kosten ist kein unbekanntes Phänomen. Die Initiative Zukunft Bethanien hat diesen unlauteren "Taschenspielertrick" auch bei der Bewertung öffentlicher Gebäude als "Privatisierungszwang" kritisiert. Auch auf öffentliche Gebäude fallen seit neuestem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen an, die auf den historischen Wiederbeschaffungswert berechnet werden. Für die Bezirke bedeutet dies, dass ihre Gebäude "künstlich" teuer gerechnet werden und sie diese verkaufen müssen. Im Fall des Bethanien wurde der Wiederbeschaffungswert auf den der Bezirk Zinsen bezahlen muss auf 32 Mio. € festgesetzt. Der tatsächliche "Marktwert" hingegen beläuft sich hingegen auf 2,8 Mio. €. Für soziale Einrichtungen hat dies fatale Auswirkungen: So berechnete die Initiative Zukunft Bethanien, dass durch diesen Privatisierungstrick völlig überhöhte Mietpreise Zustandekommen. Für das Nachbarschaftszentrum in der Urbanstrasse muss durch die Regelung monatlich 21,03 €/m² oder für die Hunsrueck-Grundschule 17,32 €/m² an kalkulatorischen Kosten an den Senat überwiesen werden. Die Folge ist, dass die Bezirke sich daher von ihren Gebäuden trennen. In ihrer Presseerklärung "Berliner Containerkinder - ein hausgemachtes Problem" macht die Initiative darauf aufmerksam, dass der unter rot-rot betriebene Ausverkauf der sozialen Infrastruktur fatale Folgen haben wird.
Ökologische und kostendeckende Wasserpreise
Allerdings sollte man zur Berechung eines fiktiven Vergleichswasserpreises eines nicht profitorientierten, sondern nachhaltig wirtschaftenden Berliner Wasserversorgers nicht einfach nur die aus der Profitorientierung resultierenden Mehrkosten abziehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass durch ein nachhaltiges Wirtschaften auch Mehrkosten entstehen können. Während die Wasserbetriebe seit der Teilprivatisierung ihre Investitionstätigkeit zurückgefahren haben, könnten ökologisch notwendige Verbesserungen, wie etwa die Trennung der Mischkanalisation in Teilen der Innenstadt, oder die Ausstattung der Klärwerke mit einer vierten Reinigungsstufe eine Erhöhung der Investitionen sinnvoll erscheinen lassen. Ebenfalls denkbar wäre die Einführung eines Entwicklungscents, wodurch mit jedem verkauften m³ Trinkwasser ein Cent in ein Fond zum Ausbau von Wasserversorgungssystemen in Entwicklungsländern fließen würde. Auch die Bildung von Rücklagen für unvorhergesehene Fälle sollte im Preis eine Berücksichtigung finden. Eine genaue Prognose dieser Zusatzkosten ist nicht möglich. Nimmt man an, dass sich die derzeitig überhöhten Abschreibungskosten (55,2 Mio. € 2004) und die zur Finanzierung von Investitionserhöhung und Entwicklungscent benötigten Mittel in etwa in Waage halten, und nimmt man ferner an, dass eine Rücklagenbildung in der derzeitigen Höhe (2007: 28,2 Mio. €) bestehen bleibt, so würde ein alternativer Wasserpreis eines nicht-profitorientierten Berliner Wasserversorgers immer noch 30,9% unter dem aktuellen liegen.
Ein m³ Trinkwasser würde demnach 1,58 € und ein m³ Abwasser 1,76 € kosten. Ein Vier-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch würde demzufolge jährlich 240,19 € sparen – und das trotz steigender Investitionstätigkeit und Einführung eines Entwicklungscents.
Der Senat verdient mit
Auch der Berliner Senat verdient also bei jedem Milliliter Wasser mit. An soziale oder ökologische Ziele denkt er daher natürlich nicht. Warum auch, wenn die Verträge im Giftschrank bleiben?
Allzu offensichtlich daher seine ablehnende Haltung gegenüber dem Volxbegehren. Gerade vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Interessenskollision fordert der Berliner Wassertisch den Senat auf, unverzüglich seine ablehnende Haltung gegenüber dem beantragten Volxbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner_innen wollen unser Wasser zurück" aufzugeben und seine Befangenheit zu erklären. Nachdem am 14.02.08 beschlossenem "Ausführungsgesetz für Volxinitiativen, Volxbegehren und Volxentscheide" ist das Abgeordnetenhaus vom Senat darauf hinzuweisen, dass das Abgeordnetenhaus innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden kann, den Entwurf des Volksbegehrens-Gesetzes inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand anzunehmen (§ 17 Abs. 5 VVVG). Gerade weil der Senat in der Frage der Offenlegung alles andere als unabhängig, sondern an die Konzerninteressen geheimvertraglich gebunden ist, wäre der Senat gut beraten, die Entscheidung über die Zulassung des Volxbegehrens dem Abgeordnetenhaus zu überlassen.
Der "Privatisierungsexperte" Werner Rügemer rechnet dem "Berliner Volksbegehren »Schluß mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" daher auch große Bedeutung zu. Allzu oft wird derzeit das Instrument der Geheimverträge angewandt, um die Bevölkerung zu täuschen. "Um von der vagen Antistimmung zur praktischen Veränderung zu kommen, ist deshalb die Forderung nach Offenlegung der Privatisierungsverträge wesentlich. Das betrifft nicht nur zukünftige, sondern auch die bisherigen Verträge. Da wird es eine Menge »betretene Gesichter« und so manches Erschrecken geben, wenn das bisher geheime Kleingedruckte aus den tausendseitigen Verträgen das Licht der Öffentlichkeit erblickt." so Rügemer. Hier ist eine Grundstatzentscheidung notwendig, dass die Politik nicht weiterhin permanent gegen die Interessen der Bevölkerung verstösst.
Staatsparteiliche PDS-Politik: Prädikat absolut regierungsfähig
Eine unrühmliche Rolle bei der Entscheidung spielte wiedereinmal die selbsternannte "die Linke.", die weiterhin staatsparteiliche PDS-Politik betreibt. So dankt der Fraktionsvorsitzende Lederer zwar den Initiatorinnen dafür, dass sie „in den vergangenen Monaten dafür gesorgt haben, dass die Teilprivatisierung von 1999 und ihre Folgen weit über »Fachkreise« hinaus zum städtischen Thema geworden sind.“ Immerhin, möchte man meinen, denn die DIE LINKE hat dies bislang ja nicht vermocht und, wie wir Harald Wolf und Konsorten kennen, auch nie ernsthaft beabsichtigt. Was schert da schon ein Koalitionsvertrag, in dem die Prüfung einer Prüfung einer vielleicht möglichen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe in samtenen Worten angeregt wird.
Die Unterstützung der "PDS" bestand darin, sich an ihre ZK-Vergangenheit zu erinnern und der Landesvorstand der "DIE LINKE" verbot den Bezirksbüros der Partei per Dekret, Unterschriftsbögen und Infomaterial auszulegen. Diese zentralistische Dekretierung erlaubte einen unbeabsichtigten Blick in die staubigen Hinterzimmer der Vorstandsetage der "DIE LINKE". Denn immerhin gehörte Vorstandsmitglied und Umweltzonensenatorin Katrin Lompscher zu den ersten Unterzeichner_innen des Volksbegehrens. Der Vorstand beschloss eine Behinderung des Begehrens jedoch einstimmig. Dies ist wahrscheinlich eine besondere Ausprägung von Dialektik, die der Berliner DIE LINKE ihre Regierungsbeteiligung erträglich machen soll. Einen ähnlichen Eiertanz veranstaltete sie ja auch bei der Verschärfung des Polizeigesetzes: Zu einer Demonstration gegen Videoüberwachung aufrufen und zeitgleich Videoüberwachung per Gesetz ausweiten – diese akrobatische Verrenkung macht der Berliner "DIE LINKE" so schnell keiner nach.
In seiner Begründung zur Ablehnung des Volxbegehrens "Unser Wasser" schiesst der gelernte Jurist und Fraktionsvorsitzende der "PDS" Klaus Lederer allerdings über das Ziel hinaus.
Zum einen betont er, dass der Senat laut Gesetz verpflichtet ist „absolutes Stillschweigen zu wahren“. Vermutlich ist diese Klausel für Herrn Lederer so bindend, dass es auch nicht möglich ist, die Stillschweigungsklausel vollständig zu zitieren. Uns ist es möglich und in diesem Punkt unterstützen wir Herrn Lederer und alle anderen, die zwangsläufig in die Rolle von Geheimnisträgern hineingeraten sind, gerne. Im § 23 Abs. 1 des Konsortialvertrages steht: „…soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht…“ Damit wäre – was die Stillschweigungsklausel betrifft – der vollständigen Darstellung Genüge getan und der neoliberalen Mystifizierung einer totalitären Geheimhaltung entgegengewirkt und die Weigerung als politisch gewollt entlarvt.
Genau so falsch und politisch entlarvend eine weiter Aussage von Lederer: „DIE LINKE hat seinerzeit die Verträge und die Vertraulichkeitsvereinbarung scharf kritisiert. Unsere Verfassungsklage DAGEGEN blieb leider weitgehend erfolglos.“ Warum spiegelt er den Menschen falsche Tatsachen vor: Die Fraktion hat damals gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht gegen die Verträge geklagt, sondern gegen das Teilprivatisierungsgesetz! Im Rahmen des damals angestrengten Normenkontrollverfahrens können vom Verfassungsgericht nur Gesetze, aber keine privatrechtlich abgeschlossenen Verträge geprüft und beurteilt werden. Dieser Sachverhalt ist Herrn Lederer als promovierter Jurist natürlich bekannt. Warum betreibt er diese Irreführung der Bevölkerung anstatt ehrlich aufzuklären?
Den Oberhammer jedoch zum Schluss: "Wer ein politisch sinnvolles und unterstützenswertes Anliegen vertritt, sollte nicht die Augen vor der Rechtslage verschließen.“ so Klaus Lederer. Dass die "herrschende" Rechtslage immer mit der Frage der politischen Kräfteverhältnisse und des politischen Gestaltungswillens verknüpft ist, scheint einer Partei wie "der Linken." wohl entgangen zu sein. Kein Wunder bei ihrer Berliner Regierungspolitik.
Warum der "Eiertanz" bei der selbsternannten "Anti-Privatisierungspartei" vollzogen werden muss hat natürlich handfeste ökonomische Gründe. Der Aufsichtsratchef Wolf, der die Verträge ja kennt, weiss dass er mit jeder Wasserabrechnung die Berliner_innen bescheisst. Würde der "Eigentumsgrundsatz" auf den unsere Verfassung ja einen ach so grossen Wert legt, "Interessensneutral" ausgelegt werden, müsste der Berliner Senat eventuell sogar ihre Bürger_innen für die vergangenen 7 Jahre entschädigen. Schliesslich hat er selbst ja auch ganz gut am Berliner Wasser verdient.
Als Abschluss kann zumindest eines festgestellt werden: "die Linke." beweist wieder einmal, dass sie absolut regierungsfähig ist.
Zur Presseerklärung des Berliner Wassertisches vom 13.03.08: pdf
Die alternative Kostenschätzung von David Hachfeld: pdf
Infos zur Probelmatik der kalkulatorischen Kosten: hier
Freitag, 14. März 2008
Abzocke durch Wassergeheimverträge
Eingestellt von
Berliner Bündnis gegen Privatisierung
Labels: Unser Wasser
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1 Kommentar:
Sarrazins Begründung für die Geheimhaltung des Vertrages zur Teilprivatisierung des Berliner Wassers: "Eine Offenlegung der Privatisierungsverträge zu den BWB könnte zum Präzedenzfall für sämtliche anderen Privatisierungen des Landes Berlin werden. Eine Offenlegung dieses Vertrages ... wäre geeignet, den Ruf Berlins als zuverlässigen, nach den üblichen Gepflogenheiten bei Unternehmensverkäufen handelnden Vertragspartner zu beschädigen"
Hier ein internes Schreiben des Leiters des Referates I C der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin in dem die Nichtveröffentlichung mit formalen und machtpolitischen Begründungen abgelehnt wird.
"Betreff: Offenlegung des Konsortialvertrages zur Teilprivatisierung der BWB
Anrede,
ich nehme Bezug auf das soeben mit Ihnen geführte Gespräch und unsere gemeinsame Besprechung mit .... von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen am 20.11.07 zur Frage der Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der BWB.
Bereits in dieser Runde hatte ich für die Senatsverwaltung für Finanzen die Position vertreten, dass eine Offenlegung des Konsortialvertrages zur Teilprivatisierung der BWB abgelehnt wird. Nach inzwischen erfolgter Klärung entspricht die von mir vertretene Auffassung auch der Position von Senator Dr. Sarrazin in dieser Frage.
Für die Ablehnung der Offenlegung sind folgende Gründe maßgebend:
* Der Abschluss und die Durchführung des Konsortialvertrages zur Teilprivatisierung der BWB unterlag und unterliegt weiterhin der parlamentarischen Kontrolle.
* Wie bekannt, wurden durch eine Änderung der Verfassung von Berlin erst kürzlich die parlamentarischen Kontrollrechte durch das persönliche Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten zusätzlich gestärkt (Art.45VvB). Von diesem Recht wurde bereits Gebrauch gemacht (Akteneinsichtsanträge MdA Kosche und MdA Paus wurden bezüglich des Konsortialvertrages von SenFin positiv beschieden).
* Der Schutz der im Konsortialvertrag enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verbietet dessen Veröffentlichung.
* Eine Offenlegung der Privatisierungsverträge zu den BWB könnte zum Präzedenzfall für sämtliche anderen Privatisierungen des Landes Berlin in der Vergangenheit und in der Zukunft werden.
* Eine Offenlegung dieses Vertrages (oder anderer Privatisierungsverträge), über die grundsätzlich Stillschweigen zu wahren ist, wäre geeignet, den Ruf Berlins als zuverlässigen, nach den üblichen Gepflogenheiten bei Unternehmensverkäufen handelnden Vertragspartner zu beschädigen."
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Henner Bunde
Senatsverwaltung für Finanzen
Leiter des Referates I C
Klosterstrasse 59, 10179 Berlin
Tel.: +49 30 9020 3615
Fax: +49 30 9020 2629
http://www.Berlin.de/sen/finanzen "
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