Mittwoch, 5. März 2008

Da freut sich der Klaus Lederer....

Mit recht unverblümter Häme reagierte der Landesvorsitzende der DIE LINKE auf die Ablehnung des Volksbegehrens „Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!“. Er dankt zwar den Initiatoren des Volksbegehrens dafür, dass sie „in den vergangenen Monaten dafür gesorgt haben, dass die Teilprivatisierung von 1999 und ihre Folgen weit über »Fachkreise« hinaus zum städtischen Thema geworden sind.“ Immerhin, möchte man meinen, denn die DIE LINKE hat dies bislang ja nicht vermocht und, wie wir Harald Wolf und Konsorten kennen, auch nie ernsthaft beabsichtigt.

Was schert da schon ein Koalitionsvertrag, in dem die Prüfung einer Prüfung einer vielleicht möglichen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe in samtenen Worten angeregt wird.

Gleichzeitig weist uns Klaus Lederer aber auch auf den Umstand hin, dass die DIE LINKE – er meint damit seinen Vorstand – ja immer drauf hingewiesen habe, dass eine Auseinandersetzung mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ein unterstützenswertes Anliegen sei, aber doch bitte nicht mit den Mitteln direkter Demokratie, dies sei ja rechtlich problematisch. „Aus diesem Grund hat sich DIE LINKE auch nicht am Volksbegehren des Berliner Wassertisches beteiligt. Wir bedauern deshalb, dass unsere Bedenken leichtfertig beiseite geschoben wurden.“

Die „Bedenken“, die Herrn Lederer hier geplagt haben sollen, äußerten sich in der Praxis dadurch, dass der Landesvorstand der DIE LINKE den Bezirksbüros der Partei per Dekret verbot, Unterschriftsbögen und Infomaterial auszulegen. Diese zentralistische Dekretierung erlaubte einen unbeabsichtigten Blick in die staubigen Hinterzimmer der Vorstandsetage der DIE LINKE. Denn immerhin gehörte Vorstandsmitglied und Umweltzonensenatorin Katrin Lompscher zu den ersten Unterzeichnern des Volksbegehrens. Der Vorstand beschloss eine Behinderung des Begehrens jedoch einstimmig. Dies ist wahrscheinlich eine besondere Ausprägung von Dialektik, die der Berliner DIE LINKE ihre Regierungsbeteiligung erträglich machen soll. Einen ähnlichen Eiertanz veranstaltete sie ja auch bei der Verschärfung des Polizeigesetzes: Zu einer Demonstration gegen Videoüberwachung aufrufen und zeitgleich Videoüberwachung per Gesetz ausweiten – diese akrobatische Verrenkung macht der Berliner DIE LINKE so schnell keiner nach.

Aber gut, mit dem vorerst gescheiterten Volksbegehren zur "Offenlegung der Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe" ist die regierende DIE LINKE erst einmal ein konkretes Problem los, wobei Herr Lederer sich wohl nicht traut, seine klammheimliche Freude darüber deutlich auszudrücken und sich lieber hinter den üblichen Phrasen wegduckt: „Wir hielten und halten die Teilprivatisierung der BWB für politisch falsch und wollen weiterhin jede realisierbare Chance für ihre Rückgängigmachung nutzen. Die Investoren RWE und Veolia fordern wir auf, den Weg zur Offenlegung der Verträge frei zu machen.“

Ja, guten Morgen, Herr Lederer, was haben Sie die letzten Jahre an der Regierung eigentlich gemacht? Bislang haben wir noch nichts gehört, was über die Feststellungen „Diepgen ist schuld“ und „die Geheimverträge müssen offengelegt werden“ hinausgeht. Und überhaupt, was haben Sie gegen Geheimverträge? Die Landesbank samt Sparkasse wurde per Geheimvertrag verkauft. Bezeichnenderweise regte sich da von der DIE LINKE kein Widerspruch. Wahrscheinlich auch wieder so ein Fall demokratisch-sozialistischer Dialektik.

12 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Naja, wenn es nur der Klaus wäre...
irgendwie tut sich die "die Linke" ja schon ganz schön schwer mit Bürger_innen und Bewegung.

Was mich bei sowohl bei der Stellungsnahme des Senats als auch der Linkspartei dann doch etwas stutzig macht ist, ihre Begründung die Offenlegung wäre nach Art. 14 GG (Recht auf Eigentum) nicht verfassungskonform. Um welches Eigentum geht es denn da ?

Das Eigentum von 3,5 Mio. Berliner_innen oder das von ein paar Aktionär_innen von RWE. RWE und Veolia greifen ja wohl tagtäglich schamlos bei ihrer Wasserabrechnung auf das Eigentum ihrer "Kund_innen" zurück. Wer schützt den hier?

Aber gut das die PDS weiß, wessen Eigentum sie im vorauseilenden Gehorsam zu schützen gedenkt. Ganz Staatspartei eben wie eh und jeh.

Anonym hat gesagt…

Aus der Sitzung des Senats am 4. März 2008:

Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ abgelehnt

Der Senat hält den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzulässig und lässt dieses Volksbegehren deshalb nicht zu.

Die Trägerin des Volksbegehrens strebt mit dem Zulassungsantrag die Verabschiedung eines Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft an, mit dem eine vorbehaltlose Offenlegung sämtlicher Verträge zwischen dem Land Berlin und privatrechtlichen wie öffentlich-rechtlichen Unternehmen erreicht werden soll, sofern es um den Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft oder um die Preis- und Tarifkalkulation geht.

Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens sind zwar erfüllt. Nach Zählung durch die Bezirksämter wurden von der Trägerin des Volksbegehrens 36.062 gültige Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren abgegeben. Damit ist der Nachweis erbracht, dass das Volksbegehren die nach der Verfassung von Berlin für die Zulassung des Volksbegehrens erforderliche Unterstützung von mindestens 20.000 Wahlberechtigten erhalten hat.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber verfassungswidrig, weil er auch bereits abgeschlossene Verträge uneingeschränkt mit in die Veröffentlichungspflicht einbezieht und eine Unwirksamkeit vorsieht, wenn diese Offenlegung nicht innerhalb von drei Monaten erfolgt. Zum einen werden hier Geheimhaltungsinteressen betroffener Privater außer Acht gelassen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Zum anderen läge in der Unwirksamkeit von Verträgen ein Verstoß gegen Vertrauensschutz und die Eigentumsgarantie.

Eine Pflicht zur Offenbarung der im Teilprivatisierungsvertrag enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse würde die Rechte der privaten Investoren aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), aus Art. 12 Abs. 1 GG (Schutz der Berufsfreiheit und -ausübung) sowie Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum, hier bezogen auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) tangieren bzw. aus den entsprechenden Bestimmungen der Verfassung von Berlin, die nach Art. 142 GG im Rahmen der Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 GG gelten. Dies bezieht sich auf Art. 33 VvB (Datenschutz), Art. 17 (u. a. Berufsausübung) und Art. 23 Abs. 1 (Eigentumsgarantie). Insofern ist eine Rechtsgüterabwägung vorzunehmen, d.h. das gesetzgeberische Ziel (einer Offenlegung des Vertrages) und die Wirkung des zu seiner Verwirklichung eingesetzten Mittels sowie die Intensität des Eingriffs in die grundrechtlich geschützten Rechtsgüter sind im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung gegeneinander abzuwägen. Je intensiver in ein Grundrecht eingegriffen wird, umso gewichtiger muss das Ziel bzw. Rechtsgut sein, welches damit gefördert werden soll. Im Rahmen einer Gesamtwürdigung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe erscheint die Grenze der Zumutbarkeit für die Betroffenen im vorliegenden Fall schon deshalb nicht gewahrt, weil es nach dem Inhalt des Antrags überhaupt keine erkennbare Abwägung gegeben hat bzw. diese vom Gesetzentwurf nicht zugelassen wird. Es muss die Möglichkeit einer Abweichung von der Veröffentlichungspflicht zum Schutz privater Interessen bzw. von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geben.

Der Gesetzentwurf ist daher nach Auffassung des Senats nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.

Anonym hat gesagt…

Die Verträge müssen trotzdem offengelegt werden!

Zur heutigen Senatsentscheidung, das Volksbegehren »Schluss mit den Geheimverträgen« der Initiative Berliner Wassertisch nicht zuzulassen, erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin, Klaus Lederer:

36.062 Berlinerinnen und Berliner haben sich im Rahmen des Volksbegehrens »Schluss mit den Geheimverträgen« für die Offenlegung der Verträge zwischen Berlin, RWE und Veolia über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe BWB ausgesprochen. Das zeigt, dass die politische Diskussion um die gegenwärtige und zukünftige Verfasstheit der Berliner Wasserver- und Abwasserentsorgung kein Thema für einige Wenige ist, sondern viele Menschen in unserer Stadt interessiert und bewegt. Es ist all denjenigen zu danken, die in den vergangenen Monaten dafür gesorgt haben, dass die Teilprivatisierung von 1999 und ihre Folgen weit über »Fachkreise« hinaus zum städtischen Thema geworden sind.

Der Senat hat – durch die Teilprivatisierungsverträge der Großen Koalition gebunden – aus Rechtsgründen keine Möglichkeit gehabt, das Volksbegehren zuzulassen. Denn zu den vom schwarz-roten Senat im Jahr 1999 abgeschlossenen und vom Abgeordnetenhaus gebilligten Vereinbarungen gehört auch die Verpflichtung, über den Inhalt der Verträge und die Vertragsverhandlungen absolutes Stillschweigen zu bewahren. DIE LINKE hat seinerzeit die Verträge und die Vertraulichkeitsvereinbarung scharf kritisiert. Unsere Verfassungsklage dagegen blieb leider weitgehend erfolglos. Das Land Berlin ist nun als Vertragspartner auf diese Vereinbarung verpflichtet und kann sie nicht einseitig verletzen. Das trifft selbst dann zu, wenn von Seiten des Abgeordnetenhauses oder auf dem Wege direkter Demokratie der Senat dazu aufgefordert oder ein entsprechendes Gesetz erlassen würde. Zivilrechtliche Normen sind Bundesrecht und stehen in diesem Fall über dem Landesverfassungsrecht – auch diejenigen Normen, die vertraglichen Vertrauensschutz garantieren und Vertragspartner aneinander binden. Wir sind hier mit den Folgen einer grandiosen Fehlentscheidung der Diepgen-Koalition konfrontiert.

Wer ein politisch sinnvolles und unterstützenswertes Anliegen vertritt, sollte nicht die Augen vor der Rechtslage verschließen. Wir haben die InitiatorInnen des Volksbegehrens von Anfang an darauf hingewiesen, dass bei der von ihnen präferierten Forderung das Risiko der Unzulässigkeit aus den genannten rechtlichen Gründen sehr hoch sei. Aus diesem Grund hat sich DIE LINKE auch nicht am Volksbegehren des Berliner Wassertisches beteiligt. Wir bedauern deshalb, dass unsere Bedenken leichtfertig beiseite geschoben wurden.

DIE LINKE. Berlin hat sich aber immer wieder positiv auf die Forderung nach Offenlegung der Verträge bezogen. Auch der Wirtschaftssenator hat gegenüber dem Abgeordnetenhaus erklärt, die Offenlegung der Verträge gegenüber den privaten Gesellschaftern politisch thematisieren und verhandeln zu wollen.

An unserer Haltung hat sich seitdem nichts geändert. Wir hielten und halten die Teilprivatisierung der BWB für politisch falsch und wollen weiterhin jede realisierbare Chance für ihre Rückgängigmachung nutzen. Die Investoren RWE und Veolia fordern wir auf, den Weg zur Offenlegung der Verträge frei zu machen.

Anonym hat gesagt…

Klaus Lederer, Landesvorsitzender von "DIE LINKE", ist der geheime Vertrag genauestens bekannt. Dennoch belässt er es bei Halbwahrheiten, indem er seine Leser_innen darüber „informiert“, die Vertragsparteien haben „absolutes Stillschweigen“ vereinbart.

Wahr ist, dass sich die Vertragsparteien verpflichtet haben „absolutes Stillschweigen zu bewahren, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht…“ (§ 43 Abs.1 Konsortialvertrag). Und genau diesen Passus nutzt das Volksbegehren, indem ein Gesetz zur vorbehaltlosen Offenlegung auf den Weg gebracht worden ist, einen Weg, deren Gangbarkeit jetzt der rot-rote Senat erschwert.

ja ja der Klaus, n´echter Politnix halt.

Anonym hat gesagt…

Der Klaus Lederer ist doch ein arroganter und selbstgefälliger Kerl: „Wer ein politisch sinnvolles und unterstützenswertes Anliegen vertritt, sollte nicht die Augen vor der Rechtslage verschließen.“ Na da soll er doch mal die Rechtsgeschichte der BRD als promovierter Jurist sich näher ansehen. Da würden ja die Frauen noch hintern Herd gehören. Herr Lederer.

Rechtsauffassungen unterliegen einem dynamischen Prozess der Veränderung. Das was gestern noch „herrschende Meinung“ war, kann morgen bereits veraltet und durch neue Rechtswerte ersetzt sein. An diesem Prozess einer transparenten, bürgernahen Rechtskultur mitzuwirken, hat Klaus Lederer offensichtlich kein Interesse. Deshalb is er ja auch bei einer staatstreuen Partei names PDS. Verändern wollen die nix, nur regieren. das ist doch fein. Da haben wir mal noch ne´ Partei für die die Partei alles ist. Schöner murx.

Anonym hat gesagt…

Wir sollten ein Volxbegehren zur zwangsweisen Umbennenung von "die Linke" in PDS durchführen. Ist ja ne Frechheit, was die Parteibonzen sich erlauben.

Anonym hat gesagt…

hier noch mal der zk-beschluss der pds zum verbot für ihre mitglieder "unterschriften für das volksbegehren" zu sammeln:

Zum Umgang mit dem Text der MV des BV Tempelhof-Schöneberg

LV-Beschluss 9/1/07
Im Text heißt es:
»…In der Bezirksgeschäftsstelle wird eine offizielle Sammelstelle für die Volksbegehren eingerichtet. Die in
der Geschäftsstelle Tätigen sind aufgerufen, die Sammlung von Unterschriften in der Geschäftsstelle zu
koordinieren. Dazu ist die Zustimmung des Landesvorstands einzuholen, soweit rechtlich erforderlich.«
Dazu stellt der Landesvorstand fest:
Im Landesverband Berlin gibt es keine Bezirksgeschäftsstellen. Es gibt die Landesgeschäftsstelle,
die politisch-kulturelle Zentren in Berliner Bezirken betreibt. Dort arbeiten Mitarbeiter/innen der
Landesgeschäftsstelle, die die Arbeit der Bezirksverbände unterstützen. (LS § 19 (3)).

1. Der Landesvorstand und die von ihm errichtete Landesgeschäftsstelle sind an die Beschlüsse des Landesparteitages gebunden.
2. Die 1. Tagung des 1. Landesparteitages der Partei DIE LINKE. Berlin hat am 1. Juli 2007 Anträge zur Unterstützung der Volksbegehren zur Sparkasse und zur Offenlegung der
Privatisierungsverträge abgelehnt.
3. An diesen Beschluss des Landesparteitages ist der Landesvorstand gebunden und wird daher dem Ansinnen der MV nicht folgen, da es einer Aufforderung zum Satzungsbruch gleichkommt.
4. Beschlussfassung: einstimmig, ohne Enthaltungen.

Das nennt man noch ein echt basisdemokratisches vorgehen.

Anonym hat gesagt…

hier mal ein beitrag von unserem "klaus" dem kämpfer für globale wasserrechte im fernen nairobi.

eine kleine passage...

Heut fand der „Wasserworkshop“ statt, der eigentliche Grund meiner Anwesenheit. „Die Inwertsetzung von Wasser: Von der sozialen Krise zum Widerstand“, so würde etwas sperrig der Titel lauten, würde er im Programm in meiner Muttersprache aufgeführt. Wird er aber nicht. „Kubinafsishwa kwa maji: Kutoka tatizo la kijamii hadi kuwa mapambano“ klingt wesentlich besser! Etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Erdteile waren interessiert, über die globale Situation im Wassersektor und ihre lokale Ausprägung zu diskutieren. Den Auftakt machte eine spontane Chorgesangseinlage der südafrikanischen Gruppe, die am Workshop teilnahm. Sodann erfuhren wir von Patrick aus Südafrika über die Kämpfe gegen den Einbau von Prepaid-Wasserzählern in Johannesburg, die in der Folge der Privatisierung der Netze und Anlagen von der Regierung und dem Sicherheitsapparat gewaltsam durchgesetzt wird. Die Verheißungen der Übergabe von Wasserinfrastrukturen an internationale Gruppen transnationaler Konzerne, von globalen Entwicklungshilfeinstitutionen und Regierungen als Allheilmittel gepredigt, haben den Ärmsten der Armen weder Trinkwasser noch bessere Abwasserentsorgung gebracht.


„Water ist life, sanitation is dignity“ ist die Losung der Bewegung, die sich gegen die Versperrung von Zugängen gebildet hat. Sie bezieht ihre Mobilisierungskraft aus den verheerenden hygienischen und sozialen Wirkungen, die der Wassermangel in den Townships nach sich zieht. Die Frauen und Kinder sind kilometerweit unterwegs, um sich das kostbare Nass zu beschaffen. Bildung und Arbeit sind ihnen oft schon deshalb verschlossen. Die Alten und Kranken, insbesondere die von HIV und AIDS betroffenen Menschen, sind diejenigen, die am schwersten zu leiden haben, denn sie finden keinen Ausweg. Ein Rechtsanwalt berichtet, dass die südafrikanische Verfassung den Menschen das Recht auf den Zugang zu Wasser verbürgt. Nur haben sie davon nichts. Nun hat die Initiative gegen Wasserzähler eine Klage beim Obersten Verfassungsgericht eingelegt. Im Anschluss an die Beiträge wird es eine Diskussion geben, welcher Weg des Widerstands der Richtige sei: klagen oder kämpfen? Die Antwort wird abstrakt nicht zu geben sein.

Deine ganz praktische Antwort lautet: Gar nix. Die gesellschaft is halt so. Yuhu

Anonym hat gesagt…

Hier ein Strategiepapier aller linken Strömungen der "die Linke" das auf "scharf links" gepostet wurde und "kämpfer klaus" sicherlich vorliegt:

Geheimes, zukunftsweisendes Papier aller linken Strömungen in der Partei DIE LINKE

Erklärung der AKL , der Sozialischen Linken , Marx 21 und aller Linken
Von Michael Prütz

Am 20.09.2009 hat unsere Partei ein grandioses Wahlergebnis erreicht. Mit 14,1% und 94 Abgeordneten sind alle Erwartungen übertroffen worden. 7,5 Millionen Wählerstimmen waren und sind ein Auftrag, jetzt den Politikwechsel in Deutschland herbeizuführen.

Deswegen konnten und wollten wir uns der notwendigen Linkskoalition nicht verweigern.Trotzdem sehen wir die Ergebnisse mit kritischem Blick und rufen unserer Partei zu: die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen sind nicht das Ende der Geschichte!

Nun zu einzelnen Ergebnissen des Koalitionsvereinbarung:

1. Ein klarer Erfolg ist die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 7,15 Euro. Das dieser bis zum jahre 2013 auf 8,20 € steigt bringt für Millionen Menschen Aussicht auf ein menschenwürdiges Leben und Planungssicherheit.

2. Die Erhöhung der Alg 2 Regelsätze um 22,89 € kann nur als erster, aber wichtiger Schritt zur gänzlichen Abschaffung der Hartzgesetze sein.

3. Wir begrüßen, das die Bahnprivatisierung zumindestens teilweise gestoppt werden konnte.Die Strecken Berlin-Hamburg, Dresden-München,Berlin-Frankfurt und Stuttgart-Saarbrücken bleiben in öffentlicher Hand. Damit ist den Privatisierungsfanatikern ein erster-aber nicht ausreichender-Stein in den Weg gelegt worden.

4. Wir begrüßen und freuen uns, das der lange von uns herbeigesehnte Gesetzentwurf "gegen die Entwertung ostdeutscher Biographien" nun Wirklichkeit wird.

5. Die Einrichtung einer ständigen Ethikkomission: "Profit und Moral" unter Leitung eines Staatssekretärs -dies wird Genosse A.Brie sein- kann nur der Anfang einer wirksamen Kontrolle von Kapitalmacht sein.

Neben anderen Punkten auf der Habenseite (50% Quote für Frauen in Kozernzentralen, der Nichteinführung von Schulgebühren für Grund- und Hauptschulen und dem allgemeinen Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen) gibt es auch Punkte, die eine deutliche Kritik herausfordern.

1. Es ist uns nicht gelungen, einen sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan zu erreichen.Wir werden die Zusage der SPD, jedes Jahr 1% unserer 6000 Soldaten durch Sanititätseinheiten zu ersetzen, genau überprüfen. An dieser Stelle sagen wir "der Imperialismus ist der Hauptfeind der Menschheit"

2. Wir missbilligen die Äußerungen des designierten Wirtschaftsministers H.Wolf. Seine These : In dieser Legislaturperiode kann und wird es keine Fusion mit der SPD geben". Wir sagen : Auch in der nächsten nicht!

Trotz dieser unannehmbaren Äußerung von H.Wolf sagen wir : Gemeinsame Aktion mit der SPD -immer! Fusion niemals ! Der erste Schritt ist getan- jetzt die Linke in der Linken stärken. Dies ist unser Kampfauftrag

akl-sl- marx 21
Letzte Aktualisierung (27.02.2008)

Anonym hat gesagt…

Ich finde das nicht gut. Wir sollten gemeinsam versuchen für eine Offenlegung zu kämpfen. Auch die Linke kann die Verfassung nicht ändern. Und dieses "abwatschen" von einzelnen Personen führt uns überhaupt nicht weiter.

Anonym hat gesagt…

Liebe Helga,
nach dieser Argumentation könnte man auch versuchen, mit der CDU zusammenzuarbeiten. Weil wir ja alle gemeinsam irgendwas wollen....
Einen Unterschied gäbe es allerdings: Die CDU steht tatsächlich zu dem, was sie sagt.
Außerdem ist Herr Lederer keine Person in dem Sinne, sondern qua seiner Funktion eine Charaktermaske.

Anonym hat gesagt…

An
DIE LINKE Berlin
Landesvorstand - Dr. Klaus Lederer
Karl-Liebknecht-Haus
Kleine Alexanderstr. 28
10178 Berlin

Rot-Rot lehnt Volksbegehren „UNSER WASSER“ ab -
Offener Brief an Dr. Klaus Lederer (DIE LINKE, Berlin)

Zunächst müssen wir Ihnen unsere Enttäuschung zum Ausdruck bringen, dass in der Pressemitteilung des Senats zur Ablehnung unseres Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ vom 4. März die Handschrift der Linken nicht zu erkennen war. Das mag auf die Zuständigkeit des Innensenators (Körting, SPD) zurückzuführen sein, der – so unser Eindruck – all seine Bemühungen darauf ausgerichtet hat, die Mitteilung mit den Konzerninteressen von RWE und Veolia abzugleichen statt sich mit seinem Koalitionspartner zu beraten.

Doch sollen an dieser Stelle nicht die in der Senatsmitteilung angedeuteten Ablehnungsgründe erörtert werden – die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens haben bis zum heutigen Tag immer noch nicht die (hoffentlich substanzielle) Begründung der Senatsentscheidung erhalten (!) –, sondern wir wollen Stellung beziehen zu Ihrer am gleichen Tag erstellten Pressemitteilung „Die Verträge müssen trotzdem offengelegt werden!“ (1)

Sie betonen jene Verpflichtung „absolutes Stillschweigen zu wahren“ (2). Vermutlich ist diese Klausel für Sie als Landesvorsitzender so bindend, dass es Ihnen nicht möglich ist, die Stillschweigungsklausel in ihrer Relativierung vollständig zu zitieren. Uns ist es möglich und in diesem Punkt unterstützen wir Sie und alle anderen, die zwangsläufig in die Rolle von Geheimnisträgern hineingeraten sind, gerne. Im § 23 Abs. 1 des Konsortialvertrages steht: „…soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht…“ Und um auch keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Dort ist nicht die Rede, dass sich diese Relativierung auf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses BESTEHENDE gesetzliche Vorschriften bezieht! Damit wäre – was die Stillschweigungsklausel betrifft – der vollständigen Darstellung Genüge getan und der neoliberalen Mystifizierung einer totalitären Geheimhaltung entgegengewirkt!

Verärgert waren wir, dass Sie schreiben: „DIE LINKE hat seinerzeit die Verträge und die Vertraulichkeitsvereinbarung scharf kritisiert. Unsere Verfassungsklage DAGEGEN blieb leider weitgehend erfolglos.“ Warum spiegeln Sie den Menschen falsche Tatsachen vor: Ihre Fraktion hat damals gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen nicht gegen die Verträge geklagt, sondern gegen das Teilprivatisierungsgesetz! Im Rahmen des damals von Ihrer Fraktion angestrengten Normenkontrollverfahrens können vom Verfassungsgericht nur Gesetze, aber keine privatrechtlich abgeschlossenen Verträge geprüft und beurteilt werden. Dieser Sachverhalt ist Ihnen als promovierter Jurist bekannt. Warum betreiben Sie diese Irreführung statt die Bevölkerung vollständig und ehrlich aufzuklären?

Sie schreiben: „Wer ein politisch sinnvolles und unterstützendwertes Anliegen vertritt, sollte nicht die Augen vor der Rechtslage verschließen.“ Sie wissen, dass es DIE Rechtslage nicht gibt. Es gibt verschiedene Rechtsauffassungen. Und was heute juristisch die „herrschende Meinung“ ist, kann bereits morgen durch neue Rechtsnormen ersetzt sein. Die Veränderung der Rechtslage ist freilich auch eine Frage der politischen Kräfteverhältnisse und des politischen Gestaltungswillens!

Halten wir fest: „…soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht…“ Genau diesen Umstand, dass gesetzliche Vorschriften zur Offenlegung bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bestehen, nutzen wir, um offensichtliche Versäumnisse nachzuholen, indem wir mit Hilfe eines Volksbegehrens ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht haben. Was wir wollen und fordern ist eine bürgernahe Rechtskultur, die auf Transparenz, Mitbestimmung und demokratischer Kontrolle basiert. Was wir nicht brauchen, ist Geheimniskrämerei im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daher laden wir auch alle Mitglieder der Berliner Linken, alle Abgeordneten und Funktionsträger ein, uns in diesem Kampf glaubhaft und nachhaltig zu unterstützen!

Sabine Finkenthei und Thomas Rudek
(Berliner Wassertisch, Mitinitiatoren des Volksbegehrens)