Montag, 31. März 2008

Die Zerstörung von Rosa Rosé

Was geschah am 14.3.2008 ?! Zuerst sei aber schon erwähnt, dass wir so schnell nicht aufgeben werden.

Am 12. oder 13. März 2008 wurde Herrn Kreutzer von der Firma Gefiplan die Baugenehmigung für die Kinzigstraße 11 erteilt. Am Freitag morgen, 14. März 2008, um 7 Uhr früh erschien er in Begleitung einer Gruppe Bauarbeiter mit Kettensägen und Minibagger und einigen Polizisten, um einen neuen Zaun um das Gelände zu stellen. Als etwa 40 Nachbarn, Gärtner und Gartennutzer sich vor dem Garten versammelten, um friedlich gegen die Zaunerrichtung zu protestieren, wurde das Polizeiaufgebot auf ca. 30 Polizisten aufgestockt. Die GärtnerInnen und GartenfreundInnen wurden gewaltsam vom Garten weggeschubst und gezogen, zwei Menschen wurden festgenommen. Daraufhin betraten die Bauarbeiter den Garten und begannen unter Polizeischutz den Garten zu verwüsten. Sie zerstörten Gartenbeete, zersägten die kleine Bar und zertrümmerten den Lehmofen. Gärtner und Anwohner sahen fassungslos zu. Einige Pflanzen konnten in Absprache mit den Bauarbeitern gerettet werden. Ein kleiner Teil des Gartens befindet sich auf der Kinzigstraße 13 und wurde nicht eingezäunt. Auf dieser Fläche versammelten sich am nächsten Tag einige Gärtner und legten neue Beete an – ein Zeichen dafür, dass der Kampf um Rosa Rose, einen selbstorganisierten Gemeinschaftsgarten, noch lange nicht zu Ende ist. Die Gärtner bestehen weiterhin auf ihr Nutzungsrecht und auf Anerkennung der geleisteten Arbeit für die Nachbarschaft und die Gesellschaft. Noch ist es nicht zu spät, die Bauarbeiten zu verhindern. Die Nachbarschaftsinitiative wird auch weiterhin für das Überleben von Rosa Rose kämpfen.
Der Gemeinschaftsgarten Rosa Rose ist ein exemplarisches Beispiel für dringend benötigte Veränderungen hinsichtlich unserer Stadtgestaltung und allgemeiner Machtverteilung. Auch andere selbstorganisierte, nichtkommerzielle Projekte sind bedroht. Insbesondere für Gärten- und ähnliche Projekte fordern wir daher umgehend zu realisieren, dass:

  1. Beschleunigte Baugenehmigungen sind abzuschaffen und die Gesetzgebung ist so zu verändern, dass wirkliche Bürgerbeteiligung garantiert ist.
  2. Brachflächen in der Innenstadt dürfen nicht wieder bebaut werden. Die Grundstücke des Liegenschaftsfonds Berlin sind für die Bedürfnisse der Anwohner zu öffnen, statt sie an profitorientierte Investoren zu vermarkten.
  3. Ein Fond des Senats von Berlin muss eingerichtet werden, mit dem Bürgerinitiativen wie diese sofort finanziell unterstützt werden können und ihnen die Möglichkeit gibt, über einen längeren Zeitraum Rückzahlungen zu leisten.
  4. Der Wert des ehrenamtlichen Engagements der Stadtbürger ist wesentlich höher einzuschätzen als das Eigentum eines privaten Investors mit Kapitalverwertungsabsicht.
  5. Als Arbeitsleistung ist anzuerkennen, dass die Initiative die Pflege einer Grünfläche ehrenamtlich übernommen hat. Kosten für Wasser, Pflanzen, Material, kulturelle Angebote usw. wurden privat getragen, um sich für das Gemeinwesen einzubringen.
  6. Initiativen wie „Rosa Rose“, die nicht nur Grün schützen, sondern auch die Kommunikation in der Nachbarschaft fördern, müssen wesentlich mehr Unterstützung und Wertschätzung erfahren, da sie nicht nur zur Originalität der Stadt Berlin beitragen, sondern auch helfen, sozialeKonflikte zu verhindern - insgesamt also die Kriterien erfüllen, die zur Umsetzung der Lokalen Agenda21 genannt sind.
  7. Ernährungssouveränität ist ein Ziel, da es ermöglicht, selber die nötigen Lebensmittel zu produzieren, zu nutzen und Überschüsse auf lokalen Märkten zu verkaufen.
  8. Eine Koordinationsstelle für Nachbarschaftsprojekte ist stadtübergreifend einzurichten so dass die Initiativen dort Rat und Unterstützung einholen können.
Wir fordern die Politik auf, nicht nur von Bürgerinitiativen zu reden und Bürger und Bürgerinnen aufzufordern, sich zu engagieren. Die Politik muss auch bereit sein, die bestehenden Bürgerinitiativen gegen materielle Einzelinteressen zu schützen und sie als wertvollen Beitrag für die gesamte Gesellschaft zu unterstützen.

Die Nachbarschaftsinitiative Rosa Rose.

Freitag, 14. März 2008

Abzocke durch Wassergeheimverträge

Der Berliner Senat hat das Volxbegehren "Unser Wasser" zur Offenlegung der Geheimverträge der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe abgelehnt. Der rot-rote Senat, will das "Eigentumsrecht" der Konzerne RWE/Veolia schützen. Nicht schützenswert hingegen seiner Ansicht nach, das Eigentum aller Berliner_innen. Nach Informationen des Berliner Wassertisches sind die Preise durch die Renditezahlungen an die Konzerne um 30,9 Prozent zu hoch. Kein Wunder, dass die Verträge daher im Giftschrank verbleiben. Fast 40.000 Unterschriften (36.062 gültige Unterschriften) wurden in der ersten Stufe für das Volxbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" zur Zulassung gesammelt. Der rot-rote Senat lehnte die Zulassung jedoch aus fadenscheinigen juristische Gründen ab. Jetzt folgt der Schritt, die Zulassung vor dem Verfassungsgericht einzuklagen.

Senat der Konzerninteressen

Der Senat vollstreckt vorab die Interessen der Konzerne RWE und Veolia, die als Anteilseigner mit aller Macht verhindern wollen, dass der Gesetzentwurf zur Offenlegung der Verträge im Bereich der Wasserwirtschaft verwirklicht wird. Geheimverträge sind ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien und haben im Bereich der Wasserversorgung nichts verloren. Natürlich hätte der rot-rote Senat den Volxentscheid zulassen können. Die Konzerne hätten dann bei einem Erfolg selbst Klagen müssen. So jedoch befriedigt der Senat in vorauseilendem Gehorsam die Konzerninteressen und legt den Bürger_innen Steine in den Weg.
Bereits der Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU) hatte auf Offenlegung der Preis- und Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe geklagt und von dem Oberverwaltungsgericht Recht erhalten. Das OVG stützt sich in seinem Urteil u.a. auch auf die Feststellung des Landesrechnungshofs, der hinsichtlich der Rolle des Wirtschaftssenators Harald Wolf ("die Linke.") als Aufsichtsratvorsitzender und Mitglied des Senats "zwangsläufig eine erhebliche Gefahr von Kollision der Interessen der Anstalten und des Landes einerseits sowie des Gebührenzahlers andererseits gesehen" hat. Der Verdacht einer Befangenheit des Senats wird jetzt auch durch eine "Alternative Tarifkalkulation" erhärtet, die der Politikwissenschaftler David Hachfeld vom Berliner Wassertisch vorstellt. Die Kernfrage lautet: Wie hätten sich die Wasserpreise entwickelt, wenn die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 nicht zu den geheimvertraglich vereinbarten Konditionen durchgesetzt worden wäre?

Wie der Senat und die Konzerne die Berliner_innen auspressen

Das Hauptgeschäft der Berliner Wasserbetriebe ist die Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung für Berlin. 2007 haben die Wasserbetriebe 200 Mio. m³ Trinkwasser gefördert und 233 Mio. m³ Abwasser gereinigt. Dabei entstehen Kosten, die auf den Wasserpreis umgelegt und so von den BerlinerInnen getragen werden. Im Jahr 2007 kostete ein m³ Trinkwasser 2,29 €1 und die Entsorgung eines m³ Abwasser rund 2,55 €. Im Jahr 2007 haben die Wasserbetriebe aus dem Verkauf von Trinkwasser Wasserverkauf 396,2 Mio. € und für Entwässerungsleistungen 699,4 Mio. € Einnahmen erzielt.
Im selben Jahr schütteten die Wasserbetriebe 189,6 Mio. € an die Konzerne RWE und Veolia aus und erwirtschafteten einen Jahresüberschuss von 177,0 Mio. €, von dem 148,8 Mio. € an das Land ausgeschüttet wurden, 28,2 Mio. € wurden als Gewinnrücklage zurückgestellt. Das sind zusammen 33,5% der Einnahmen aus den Wasser- und Abwassergebühren! Wären die Wasserbetriebe nicht auf die Erwirtschaftung von Renditen, sondern auf kostendeckenden Betrieb ausgerichtet, wären die Wassertarife in Berlin 33,5% günstiger. Ein m³ Trinkwasser würde dann statt 2,29 € nur 1,52 € kosten und ein m³ Abwasser nur 1,70 € statt 2,55 €.

Mit kalkulatorische Kosten knallhart Gewinne erwirtschaften

In diesen Preisen sind jedoch nicht nur die tatsächlich bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung anfallenden Kosten enthalten: Ein erheblicher Anteil des Wasserpreises kommt dadurch zustande, dass das Land Berlin und die Konzerne RWE und Veolia, die seit der Teilprivatisierung 1999 Miteigentümer des Unternehmens sind, beträchtliche Gewinne aus den Wasserbetrieben ziehen. Schaut man in die aktuelle Tarifkalkulation der Wasserbetriebe, so stellt man fest, dass 44% des Wasserpreises nicht auf realen, sondern auf kalkulatorischen Kosten beruhen. Mit 23% stellen die kalkulatorischen Abschreibungen den größten Posten dar. Im Jahr 2003 haben die Wasserbetriebe ihr Verfahren zur Berechnung der Abschreibungskosten umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt fließen nicht mehr die realen Abschreibungskosten in die Preisberechnung ein, sondern die Kosten, die eine Wiederanschaffung der bestehenden Anlagen kosten würde (Wiederbeschaffungszeitwerte). Diese Abschreibungskosten werden aufgrund von Schätzungen ermittelt und liegen deutlich über den realen Abschreibungskosten. Der zweite Posten, der den Wasserpreis in Berlin künstlich in die Höhe treibt, sind die kalkulatorischen Zinsen. Diese Zinsen sind nichts Anderes als die Rendite, die sich RWE und Veolia und das Land Berlin jährlich auszahlen. Diese Renditezahlungen alleine machen 21%, also etwa ein Fünftel des Wasserpreises aus.
Die Problematik der kalkulatorische Kosten ist kein unbekanntes Phänomen. Die Initiative Zukunft Bethanien hat diesen unlauteren "Taschenspielertrick" auch bei der Bewertung öffentlicher Gebäude als "Privatisierungszwang" kritisiert. Auch auf öffentliche Gebäude fallen seit neuestem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen an, die auf den historischen Wiederbeschaffungswert berechnet werden. Für die Bezirke bedeutet dies, dass ihre Gebäude "künstlich" teuer gerechnet werden und sie diese verkaufen müssen. Im Fall des Bethanien wurde der Wiederbeschaffungswert auf den der Bezirk Zinsen bezahlen muss auf 32 Mio. € festgesetzt. Der tatsächliche "Marktwert" hingegen beläuft sich hingegen auf 2,8 Mio. €. Für soziale Einrichtungen hat dies fatale Auswirkungen: So berechnete die Initiative Zukunft Bethanien, dass durch diesen Privatisierungstrick völlig überhöhte Mietpreise Zustandekommen. Für das Nachbarschaftszentrum in der Urbanstrasse muss durch die Regelung monatlich 21,03 €/m² oder für die Hunsrueck-Grundschule 17,32 €/m² an kalkulatorischen Kosten an den Senat überwiesen werden. Die Folge ist, dass die Bezirke sich daher von ihren Gebäuden trennen. In ihrer Presseerklärung "Berliner Containerkinder - ein hausgemachtes Problem" macht die Initiative darauf aufmerksam, dass der unter rot-rot betriebene Ausverkauf der sozialen Infrastruktur fatale Folgen haben wird.

Ökologische und kostendeckende Wasserpreise

Allerdings sollte man zur Berechung eines fiktiven Vergleichswasserpreises eines nicht profitorientierten, sondern nachhaltig wirtschaftenden Berliner Wasserversorgers nicht einfach nur die aus der Profitorientierung resultierenden Mehrkosten abziehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass durch ein nachhaltiges Wirtschaften auch Mehrkosten entstehen können. Während die Wasserbetriebe seit der Teilprivatisierung ihre Investitionstätigkeit zurückgefahren haben, könnten ökologisch notwendige Verbesserungen, wie etwa die Trennung der Mischkanalisation in Teilen der Innenstadt, oder die Ausstattung der Klärwerke mit einer vierten Reinigungsstufe eine Erhöhung der Investitionen sinnvoll erscheinen lassen. Ebenfalls denkbar wäre die Einführung eines Entwicklungscents, wodurch mit jedem verkauften m³ Trinkwasser ein Cent in ein Fond zum Ausbau von Wasserversorgungssystemen in Entwicklungsländern fließen würde. Auch die Bildung von Rücklagen für unvorhergesehene Fälle sollte im Preis eine Berücksichtigung finden. Eine genaue Prognose dieser Zusatzkosten ist nicht möglich. Nimmt man an, dass sich die derzeitig überhöhten Abschreibungskosten (55,2 Mio. € 2004) und die zur Finanzierung von Investitionserhöhung und Entwicklungscent benötigten Mittel in etwa in Waage halten, und nimmt man ferner an, dass eine Rücklagenbildung in der derzeitigen Höhe (2007: 28,2 Mio. €) bestehen bleibt, so würde ein alternativer Wasserpreis eines nicht-profitorientierten Berliner Wasserversorgers immer noch 30,9% unter dem aktuellen liegen.

Ein m³ Trinkwasser würde demnach 1,58 € und ein m³ Abwasser 1,76 € kosten. Ein Vier-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch würde demzufolge jährlich 240,19 € sparen – und das trotz steigender Investitionstätigkeit und Einführung eines Entwicklungscents.

Der Senat verdient mit

Auch der Berliner Senat verdient also bei jedem Milliliter Wasser mit. An soziale oder ökologische Ziele denkt er daher natürlich nicht. Warum auch, wenn die Verträge im Giftschrank bleiben?
Allzu offensichtlich daher seine ablehnende Haltung gegenüber dem Volxbegehren. Gerade vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Interessenskollision fordert der Berliner Wassertisch den Senat auf, unverzüglich seine ablehnende Haltung gegenüber dem beantragten Volxbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner_innen wollen unser Wasser zurück" aufzugeben und seine Befangenheit zu erklären. Nachdem am 14.02.08 beschlossenem "Ausführungsgesetz für Volxinitiativen, Volxbegehren und Volxentscheide" ist das Abgeordnetenhaus vom Senat darauf hinzuweisen, dass das Abgeordnetenhaus innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden kann, den Entwurf des Volksbegehrens-Gesetzes inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand anzunehmen (§ 17 Abs. 5 VVVG). Gerade weil der Senat in der Frage der Offenlegung alles andere als unabhängig, sondern an die Konzerninteressen geheimvertraglich gebunden ist, wäre der Senat gut beraten, die Entscheidung über die Zulassung des Volxbegehrens dem Abgeordnetenhaus zu überlassen.
Der "Privatisierungsexperte" Werner Rügemer rechnet dem "Berliner Volksbegehren »Schluß mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" daher auch große Bedeutung zu. Allzu oft wird derzeit das Instrument der Geheimverträge angewandt, um die Bevölkerung zu täuschen. "Um von der vagen Antistimmung zur praktischen Veränderung zu kommen, ist deshalb die Forderung nach Offenlegung der Privatisierungsverträge wesentlich. Das betrifft nicht nur zukünftige, sondern auch die bisherigen Verträge. Da wird es eine Menge »betretene Gesichter« und so manches Erschrecken geben, wenn das bisher geheime Kleingedruckte aus den tausendseitigen Verträgen das Licht der Öffentlichkeit erblickt." so Rügemer. Hier ist eine Grundstatzentscheidung notwendig, dass die Politik nicht weiterhin permanent gegen die Interessen der Bevölkerung verstösst.

Staatsparteiliche PDS-Politik: Prädikat absolut regierungsfähig

Eine unrühmliche Rolle bei der Entscheidung spielte wiedereinmal die selbsternannte "die Linke.", die weiterhin staatsparteiliche PDS-Politik betreibt. So dankt der Fraktionsvorsitzende Lederer zwar den Initiatorinnen dafür, dass sie „in den vergangenen Monaten dafür gesorgt haben, dass die Teilprivatisierung von 1999 und ihre Folgen weit über »Fachkreise« hinaus zum städtischen Thema geworden sind.“ Immerhin, möchte man meinen, denn die DIE LINKE hat dies bislang ja nicht vermocht und, wie wir Harald Wolf und Konsorten kennen, auch nie ernsthaft beabsichtigt. Was schert da schon ein Koalitionsvertrag, in dem die Prüfung einer Prüfung einer vielleicht möglichen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe in samtenen Worten angeregt wird.
Die Unterstützung der "PDS" bestand darin, sich an ihre ZK-Vergangenheit zu erinnern und der Landesvorstand der "DIE LINKE" verbot den Bezirksbüros der Partei per Dekret, Unterschriftsbögen und Infomaterial auszulegen. Diese zentralistische Dekretierung erlaubte einen unbeabsichtigten Blick in die staubigen Hinterzimmer der Vorstandsetage der "DIE LINKE". Denn immerhin gehörte Vorstandsmitglied und Umweltzonensenatorin Katrin Lompscher zu den ersten Unterzeichner_innen des Volksbegehrens. Der Vorstand beschloss eine Behinderung des Begehrens jedoch einstimmig. Dies ist wahrscheinlich eine besondere Ausprägung von Dialektik, die der Berliner DIE LINKE ihre Regierungsbeteiligung erträglich machen soll. Einen ähnlichen Eiertanz veranstaltete sie ja auch bei der Verschärfung des Polizeigesetzes: Zu einer Demonstration gegen Videoüberwachung aufrufen und zeitgleich Videoüberwachung per Gesetz ausweiten – diese akrobatische Verrenkung macht der Berliner "DIE LINKE" so schnell keiner nach.
In seiner Begründung zur Ablehnung des Volxbegehrens "Unser Wasser" schiesst der gelernte Jurist und Fraktionsvorsitzende der "PDS" Klaus Lederer allerdings über das Ziel hinaus.
Zum einen betont er, dass der Senat laut Gesetz verpflichtet ist „absolutes Stillschweigen zu wahren“. Vermutlich ist diese Klausel für Herrn Lederer so bindend, dass es auch nicht möglich ist, die Stillschweigungsklausel vollständig zu zitieren. Uns ist es möglich und in diesem Punkt unterstützen wir Herrn Lederer und alle anderen, die zwangsläufig in die Rolle von Geheimnisträgern hineingeraten sind, gerne. Im § 23 Abs. 1 des Konsortialvertrages steht: „…soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht…“ Damit wäre – was die Stillschweigungsklausel betrifft – der vollständigen Darstellung Genüge getan und der neoliberalen Mystifizierung einer totalitären Geheimhaltung entgegengewirkt und die Weigerung als politisch gewollt entlarvt.
Genau so falsch und politisch entlarvend eine weiter Aussage von Lederer: „DIE LINKE hat seinerzeit die Verträge und die Vertraulichkeitsvereinbarung scharf kritisiert. Unsere Verfassungsklage DAGEGEN blieb leider weitgehend erfolglos.“ Warum spiegelt er den Menschen falsche Tatsachen vor: Die Fraktion hat damals gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht gegen die Verträge geklagt, sondern gegen das Teilprivatisierungsgesetz! Im Rahmen des damals angestrengten Normenkontrollverfahrens können vom Verfassungsgericht nur Gesetze, aber keine privatrechtlich abgeschlossenen Verträge geprüft und beurteilt werden. Dieser Sachverhalt ist Herrn Lederer als promovierter Jurist natürlich bekannt. Warum betreibt er diese Irreführung der Bevölkerung anstatt ehrlich aufzuklären?
Den Oberhammer jedoch zum Schluss: "Wer ein politisch sinnvolles und unterstützenswertes Anliegen vertritt, sollte nicht die Augen vor der Rechtslage verschließen.“ so Klaus Lederer. Dass die "herrschende" Rechtslage immer mit der Frage der politischen Kräfteverhältnisse und des politischen Gestaltungswillens verknüpft ist, scheint einer Partei wie "der Linken." wohl entgangen zu sein. Kein Wunder bei ihrer Berliner Regierungspolitik.
Warum der "Eiertanz" bei der selbsternannten "Anti-Privatisierungspartei" vollzogen werden muss hat natürlich handfeste ökonomische Gründe. Der Aufsichtsratchef Wolf, der die Verträge ja kennt, weiss dass er mit jeder Wasserabrechnung die Berliner_innen bescheisst. Würde der "Eigentumsgrundsatz" auf den unsere Verfassung ja einen ach so grossen Wert legt, "Interessensneutral" ausgelegt werden, müsste der Berliner Senat eventuell sogar ihre Bürger_innen für die vergangenen 7 Jahre entschädigen. Schliesslich hat er selbst ja auch ganz gut am Berliner Wasser verdient.

Als Abschluss kann zumindest eines festgestellt werden: "die Linke." beweist wieder einmal, dass sie absolut regierungsfähig ist.


Zur Presseerklärung des Berliner Wassertisches vom 13.03.08: pdf
Die alternative Kostenschätzung von David Hachfeld: pdf
Infos zur Probelmatik der kalkulatorischen Kosten: hier

Donnerstag, 13. März 2008

Senat bescheisst seine Bürger_innen

Der Berliner Wassertisch hat in einer Pressemitteilung eine alternative Tarifkalkulation für die Wasserpreise in Berlin vorgelegt. Nach seinen Berechnungen wären die Wasserpreise bei einer kostendeckenden Kalkulation um 26,3 Prozent günstiger. Was soll man daraus entnehmen?


Der Senat bescheisst seine Bürger_innen. Offensichtlich ist die "Schuldverschiebung" auf die Renditegeilen Konzerne nur eine Seite der Medaille, denn für den Senat stellen die Wasserpreise natürlich auch eine willkommene Einnahmenquelle dar. Hier die PM des Berlier Wassertisches:

Wasserpreise in Berlin können günstiger sein. Alternative Tarifkalkulation beweist, dass der rot-rote Senat befangen ist.
Der Senat soll seine Entscheidung zur Ablehnung des Volksbegehrens "Unser Wasser" zurücknehmen und das Begehren zulassen.

Bereits der Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU) hatte auf Offenlegung der Preis- und Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe geklagt und von dem Oberverwaltungsgericht Recht erhalten. Das OVG stützt sich in seinem Urteil u.a. auch auf die Feststellung des Landesrechnungshofs, der hinsichtlich der Rolle des Wirtschaftssenators Harald Wolf ("die Linke.") als Aufsichtsratvorsitzender und Mitglied des Senats "zwangsläufig eine erhebliche Gefahr von Kollision der Interessen der Anstalten und des Landes einerseits sowie des Gebührenzahlers andererseits gesehen" hat. Der Verdacht einer Befangenheit des Senats wird jetzt auch durch eine "Alternative Tarifkalkulation" erhärtet, die der Politikwissenschaftler David Hachfeld vom Berliner Wassertisch vorstellt. Die Kernfrage lautet: Wie hätten sich die Wasserpreise entwickelt, wenn die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 nicht zu den geheimvertraglich vereinbarten Konditionen durchgesetzt worden wäre?

Das Ergebnis seiner Berechnungen:
Wären die Wasserpreise nicht auf die Erwirtschaftung von Renditen, sondern auf kostendeckenden Betrieb ausgerichtet, wären die Wasserpreise in Berlin um 26,3 Prozent günstiger. "Ein Vier-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch würde demnach jährlich 204,45 € sparen", so David Hachfeld vom Berliner Wassertisch.

Gerade vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Interessenskollision fordert der Berliner Wassertisch den Senat auf, unverzüglich seine ablehnende Haltung gegenüber dem beantragten Volksbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner_innen wollen unser Wasser zurück" aufzugeben und seine Befangenheit zu erklären. Nachdem am 14.02.08 beschlossenem "Ausführungsgesetz für Volksinitiativen , Volksbegehren und Volksentscheide" ist das Abgeordnetenhaus vom Senat darauf hinzuweisen, dass das Abgeordnetenhaus innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden kann, den Entwurf des Volksbegehrens-Gesetzes inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand anzunehmen (§ 17 Abs. 5 VVVG). "Gerade weil der Senat in der Frage der Offenlegung alles andere als unabhängig, sondern an die Konzerninteressen geheimvertraglich gebunden ist, wäre der Senat gut beraten, die Entscheidung über die Zulassung des Volksbegehrens dem Abgeordnetenhaus zu überlassen" so Michael Bender von der Grünen Liga Berlin.

"Eine Diskussion im Parlament hätte den Vorteil, dass die Öffentlichkeit stärker einbezogen wird, als dies von einer Auseinandersetzung vor dem Berliner Verfassungsgericht zu erwarten ist", so auch die Mitinitiatorin Sabine Finkenthei vom Berliner Wassertisch. Zur Zeit wird die Klage vorbereitet.

Infos zur alternativen Tarifkalkulation: David Hachfeld - post@davidhachfeld.de

Sonntag, 9. März 2008

Kita-Volksbegehren:

Berliner Eltern sind sauer auf den Senat: Mehr Betreungspersonal in Kindertagesstätten werden gefordert!

Der Berliner Landeselternausschuß Kintertagesstätten (LEAK) hat ein neues Volksbegehren initiiert. Die Forderungen sind:

  • Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung ab 3 Jahre
  • Einstellung von zusätzlichem pädagogischen Personal
  • Recht auf Fort-und Weiterbildungen
  • Verbindliche Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeiten
  • besserer Kita-Leitungskraftschlüssel

Die Forderungen sind sicherlich richtig, wichtig und notwendig. Zu begrüssen ist vor allem, dass die Eltern ihre Sache nun selber in die Hand nehmen und die Politiker_innen mit einem Gesetzentwurf zu Taten und nicht nur zu leeren Worthülsen zwingen können.

In einer Gesellschaft, in der sich alle Welt einig ist, dass die "frühkindliche Erziehung und Bildung" als Schlüssel für die Zukunft jedes Kindes angesehen werden kann, ist es nur allzu bitter, dass Erkenntnis und Tat so weitgehend divergiert. Und auch hier muss noch einmal notwendigerweise, auf die Rolle der Kitabildung hinsichtlich ihrer Integrationschancen hingewiesen werden. Kann ja nicht oft genug passieren.

Nun aber zur Kritik: Etwas skeptisch war ich schon, als ich den Titel des Begehrens las. Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin. Naja, dachte ich, irgendwie wäre es ja schon ein "Gewinn". Doch die Skepsis war berechtigt. In der Begründung ist dann folgende Passage zu finden:

"Neue Erkentnisse zur frühkindlichen Bildung, vorgetragen von Prof. Dr. J. Kluge, wie auf dem Kongress „McKinsey bildet“:„...Investitionen in qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung zahlt sich später ökonomisch aus... McKinsey Langzeitstudien, die sich auf Vorschulprogramme stützen, versprechen eine Rendite von 12%, Hochschulausbildung zum Beispiel liegt deutlich dahinter zurück: zwischen 3–4 %. ...Nur eine hochentwickelte führende Volkswirtschaft kann den Wohlstand erhalten. Bildung ist in diesem Kontext die volkswirtschaftlich wichtigste Investition."

Ein absolutes "Armutszeugnis", wenn Eltern ihre Kinder nach McKinsey-Logik hinsichtlich ihrer zukünftigen Renditeerwartung bewerten. Es gibt unzählige Studien, unzählige Begründungen für einen Ausbau der Frühkindlichen Bildung. Aber nein. Der Elternausschuss ist schon so "infiziert", dass er McKinsey mit seinem Renditescheiss auf den Leim geht. Und was soll uns dieses Zitat eigentlich sagen, dass an der Hochschulbildung gespart werden soll ? Das wir die Kitas und Kinder zukünftig als Aktienmodelle bewerten sollen ?

Die "Lernfähigkeit" an sich, das "Lernbedürfnis" an sich, das "Kind sein" an sich, die notwendige "Aufsicht und Aufmerksamkeit für ein Kind" an sich, die "Möglichkeit "familiäre Verhältnisse" zu korrigieren und den Kinder überhaupt eine Chance bieten" an sich. Nein 12 Prozent Rendite.

Trotz alledem ist die Forderung natürlich richtig, dafür die Begründung umso mieser. Hier die Volksbegehren als download:

Antrag zum Volksbegehren pdf und Infos: Landeselternausschuss

Und hier einige Links zur Beraterrepublik um McKinsey, vielleicht geht ja einigen beteiligten Eltern doch noch ein Licht auf:

Donnerstag, 6. März 2008

Gefühlte Teuerung und berechnete Inflation

Das Statistische Bundesamt kennt weder Reich noch Arm, sondern nur einen "deutschen Normalbürger", dessen Konsum von rund 700 Waren teils aus den Angaben des Einzelhandels, teils aus den monatlichen Aufzeichnungen von freiwilligen Helfern des Statistischen Bundesamtes gewichtet und ausgewertet wird.

Bei jedem Tanken, bei jedem Lebensmitteleinkauf sehen wir, dass unser täglicher Bedarf teurer geworden ist. Die große Mehrzahl der Menschen schätzt die gegenwärtige Teuerung auf 5 bis 8 Prozent. Die Medien halten unserer Alltagserfahrung die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes entgegen, das für das letzte Jahr eine Inflationsrate von 2,4 Prozent errechnet hatte. "Gefühlte" Teuerung und berechnete Inflationsrate klaffen weit auseinander. Stimmen Gefühl und Erfahrung von vielen Millionen oder stimmen die von Wenigen errechneten Zahlen?

Ein Artikel von indymedia vom 5.03. von Wal Buchenberg. Sehr lesenswert mit hüschen Graphiken....schaut ihn Euch an.

Mittwoch, 5. März 2008

Da freut sich der Klaus Lederer....

Mit recht unverblümter Häme reagierte der Landesvorsitzende der DIE LINKE auf die Ablehnung des Volksbegehrens „Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!“. Er dankt zwar den Initiatoren des Volksbegehrens dafür, dass sie „in den vergangenen Monaten dafür gesorgt haben, dass die Teilprivatisierung von 1999 und ihre Folgen weit über »Fachkreise« hinaus zum städtischen Thema geworden sind.“ Immerhin, möchte man meinen, denn die DIE LINKE hat dies bislang ja nicht vermocht und, wie wir Harald Wolf und Konsorten kennen, auch nie ernsthaft beabsichtigt.

Was schert da schon ein Koalitionsvertrag, in dem die Prüfung einer Prüfung einer vielleicht möglichen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe in samtenen Worten angeregt wird.

Gleichzeitig weist uns Klaus Lederer aber auch auf den Umstand hin, dass die DIE LINKE – er meint damit seinen Vorstand – ja immer drauf hingewiesen habe, dass eine Auseinandersetzung mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ein unterstützenswertes Anliegen sei, aber doch bitte nicht mit den Mitteln direkter Demokratie, dies sei ja rechtlich problematisch. „Aus diesem Grund hat sich DIE LINKE auch nicht am Volksbegehren des Berliner Wassertisches beteiligt. Wir bedauern deshalb, dass unsere Bedenken leichtfertig beiseite geschoben wurden.“

Die „Bedenken“, die Herrn Lederer hier geplagt haben sollen, äußerten sich in der Praxis dadurch, dass der Landesvorstand der DIE LINKE den Bezirksbüros der Partei per Dekret verbot, Unterschriftsbögen und Infomaterial auszulegen. Diese zentralistische Dekretierung erlaubte einen unbeabsichtigten Blick in die staubigen Hinterzimmer der Vorstandsetage der DIE LINKE. Denn immerhin gehörte Vorstandsmitglied und Umweltzonensenatorin Katrin Lompscher zu den ersten Unterzeichnern des Volksbegehrens. Der Vorstand beschloss eine Behinderung des Begehrens jedoch einstimmig. Dies ist wahrscheinlich eine besondere Ausprägung von Dialektik, die der Berliner DIE LINKE ihre Regierungsbeteiligung erträglich machen soll. Einen ähnlichen Eiertanz veranstaltete sie ja auch bei der Verschärfung des Polizeigesetzes: Zu einer Demonstration gegen Videoüberwachung aufrufen und zeitgleich Videoüberwachung per Gesetz ausweiten – diese akrobatische Verrenkung macht der Berliner DIE LINKE so schnell keiner nach.

Aber gut, mit dem vorerst gescheiterten Volksbegehren zur "Offenlegung der Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe" ist die regierende DIE LINKE erst einmal ein konkretes Problem los, wobei Herr Lederer sich wohl nicht traut, seine klammheimliche Freude darüber deutlich auszudrücken und sich lieber hinter den üblichen Phrasen wegduckt: „Wir hielten und halten die Teilprivatisierung der BWB für politisch falsch und wollen weiterhin jede realisierbare Chance für ihre Rückgängigmachung nutzen. Die Investoren RWE und Veolia fordern wir auf, den Weg zur Offenlegung der Verträge frei zu machen.“

Ja, guten Morgen, Herr Lederer, was haben Sie die letzten Jahre an der Regierung eigentlich gemacht? Bislang haben wir noch nichts gehört, was über die Feststellungen „Diepgen ist schuld“ und „die Geheimverträge müssen offengelegt werden“ hinausgeht. Und überhaupt, was haben Sie gegen Geheimverträge? Die Landesbank samt Sparkasse wurde per Geheimvertrag verkauft. Bezeichnenderweise regte sich da von der DIE LINKE kein Widerspruch. Wahrscheinlich auch wieder so ein Fall demokratisch-sozialistischer Dialektik.